Allgemeine Geschäftsbedingungen von TomTom WORK GmbH mit offiziellem Geschäftssitz in Leipzig
Artikel 1 - Definitionen
Käufer: jeder (potentielle) Kunde von TomTom;
Vertrag: die schriftliche Bestätigung von TomTom über eine vom Käufer aufgegebene Bestellung, oder die Annahmeerklärung des Käufers auf TomToms unwiderrufliches Angebot (vorbehaltlich Artikel 3.) oder falls solche Dokumente nicht vorliegen, auf eine Rechnung von TomTom;
Produkte: alle im Vertrag festgelegten Produkte und/oder Dienstleistungen;
TomTom: TomTom WORK GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eingetragenem Firmensitz in Leipzig und Geschäftsräumen in Maximilianallee 4, D-04129 Leipzig, der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 2 - Anwendungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle von TomTom abgegebenen Angebote und sind ausdrücklich Gegenstand aller zwischen TomTom und dem Käufer abgeschlossenen Verträge, es sei denn TomTom weicht von diesen Geschäftsbedingungen schriftlich ab.
2.2 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 3 - Angebote
Alle Angebote, die TomTom abgibt, sind nicht bindend, sofern von TomTom nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt ist. TomTom ist berechtigt, ein Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen nach Annahme eines solchen Angebots durch den Käufer zurück zu nehmen. In einem solchen Fall ist kein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen worden.
Artikel 4 - Preis, Zahlung und Verzug
4.1 Alle von TomTom angegebenen Preise sind in Euro (sofern nichts anderes vereinbart ist), vorbehaltlich eines Vertragsschlusses, zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern, etwaiger Nebenkosten und Auslagen.
4.2 Die Zahlung des von TomTom angegebenen Preises erfolg in Euro (sofern nichts anders vereinbart ist) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung der geschuldeten Summe auf ein von TomTom benanntes Bankkonto. Alle von dem Verkäufer zu leistenden Zahlungen erfolgen ohne Aufrechnung, Rabatt und/oder Abzug jeglicher Art, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.3 Nach Ablauf der unter Artikel 4.2 angegebenen Zahlungsfrist liegt ein Verstoß des Käufers gegen diesen Vertrag vor, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und werden alle vertraglichen Ansprüche und Verpflichtungen von TomTom gegenüber dem Käufer sofort fällig und zahlbar.
4.4 Im Falle des Todes des Käufers oder seines tatsächlichen oder beabsichtigten Insolvenzantrages oder eines Insolvenzverfahrens oder der Bestellung eines Insolvenzverwalters für den Käufer oder eines Antrages auf Gewährung eines Zahlungsaufschubes oder im Fall, dass der Käufer seinen Gläubigern eine Tilgungsvereinbarung anbietet oder seine Vermögensgegenstände gepfändet werden sollten, oder ist der Käufer nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu erfüllen oder wird auf sonstige Weise insolvent, so sind die Schulden des Käufers gegenüber TomTom sofort fällig und zahlbar. Dementsprechend ist TomTom berechtigt, die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer alle seine vertraglichen Pflichten erfüllt hat, auszusetzen.
4.5 Falls die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, vom Verzugszeitpunkt für jeden Verzugstag auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern zu zahlen und sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die TomTom in Zusammenhang mit der Eintreibung und Einziehung der überfälligen Beträge entstehen, vom Käufer zu tragen.
4.6 Versäumt der Käufer, die Produkte in Besitz zu nehmen, bleibt er dennoch verpflichtet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Artikel 5 - Lieferung
5.1 Die Lieferung gilt erfolgt, sobald die Produkte, die auf TomToms Gelände und/oder auf dem Gelände einer durch TomTom bestimmten dritten Partei, dem Käufer (ab Werk) zur Verfügung gestellt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ab Lieferung trägt der Käufer die Kosten und geht das Risiko des zufälligen Untergangs des Produkts auf den Käufer über. Der Transport erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Käufers. TomTom ist berechtigt die Teilleistungen zu erbringen und jede Teilleistung gesondert zu berechnen.
5.2 TomTom hat das Recht, im eigenen Ermessen den Transport der Produkte in Auftrag zu geben und eine Transportversicherung abzuschließen. Die aus dem Transport und der Versicherung resultierenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.
5.3 Alle durch den Käufer erteilten Aufträge gelten nur solange der Vorrat reicht. Ein vereinbarter Liefertermin ist unverbindlich sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. TomTom wird sich nach besten Kräften bemühen, die Produkte rechtzeitig zu liefern.
5.4 Falls sich der Käufer weigert oder es versäumt, die Produkte in Besitz zu nehmen, werden die Produkte auf Kosten und auf Risiko des Käufers gelagert. TomTom ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, und ist nicht verpflichtet, eine Zahlung infolge dessen zu leisten.
Artikel 6 - Eigentumsvorbehalt
6.1 TomTom behält sich das Eigentum an den Produkten vor bis der Käufer alle seine ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber TomTom erfüllt hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Preis für gelieferte oder zu liefernde Produkte und andere Beträge, die an TomTom aufgrund des Vertrages oder anderer Vereinbarungen zu zahlen sind.
6.2 Bis das Eigentum an dem betreffenden Produkt auf den Käufer gemäß Artikel 6.1 übergeht:
-
darf das von TomTom unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Produkt vom Käufer nur im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit weiterveräußert werden.
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Der Käufer ist weder berechtigt, das Eigentum an dem Produkt zu übertragen oder dies zu behaupten, noch hierfür ein Entgelt entgegen zu nehmen oder dies zu verlangen noch es mit irgendeinem beschränkenden Recht zu belasten oder dies zu behaupten.
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Der Käufer ist nicht berechtigt, das Produkt zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig den Besitz zu teilen.
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Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt an seinem Lagerort von anderen Vermögensgegenständen oder Gegenständen getrennt zu lagern und zwar dergestalt, dass es eindeutig als Eigentum von TomTom zu identifizieren ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Produkt mit anderen Gegenständen zu vermengen oder das Produkt anderweitig in andere Güter einzufügen.
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Wenn Dritte Rechte an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkten behaupten oder ausüben oder behaupten, sie auszuüben, ist der Käufer verpflichtet, (i) TomTom hierüber sofort schriftlich zu benachrichtigen und (ii) die betreffenden Dritten sofort schriftlich über TomToms Rechtsanspruch auf das Produkt zu informieren.
6.3 Sollte der Käufer gegen den Vertrag verstoßen oder besteht Grund zu der Annahme, dass der Käufer gegen irgendeine seiner Verpflichtungen verstößt, ist TomTom berechtigt, die Produkte, die TomTom gehören, aus dem Besitz des Käufers oder aus dem Besitz eines Dritten, der die Produkte für den Käufer und auf dessen Kosten besitzt, wegzunehmen. Der Käufer ist verpflichtet, jegliche Hilfe zu leisten, die hinsichtlich der Wegnahme nötig ist, und haftet für sämtliche angemessenen Schäden in Zusammenhang mit der Wegnahme.
Artikel 7 - Immaterialgüterrechte und Vertraulichkeit
7.1 Alle Immaterialgüterrechte an den Produkten verbleiben bei TomTom und gehen bei Vertragsschluss nicht auf den Käufer über. Die Nutzung jeglicher Software unterliegt der Endnutzer-Lizenzvereinbarung, deren Kopie dem Produkt beigefügt ist, von unserer Internetseite (http://www.tomtom.com) heruntergeladen werden kann oder auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
7.2 Der Käufer verpflichtet sich, außer im Fall der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch TomTom alle Angelegenheiten hinsichtlich TomToms Geschäftstätigkeit und/oder TomToms Produkten und/oder TomToms Geschäftsbedingungen während und nach Beendigung des Vertrages strikt vertraulich zu behandeln.
Artikel 8 - Beanstandungen
8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung oder zumindest sobald wie möglich zu untersuchen, oder eine Untersuchung zu beauftragen. Dabei ist der Käufer verpflichtet sich zu versichern, ob die Produkte den vertraglichen Anforderungen entsprechen, und zwar: i) dass die richtigen Produkte geliefert wurden; ii) dass die Menge der in dem Vertrag festgelegten Menge entspricht und iii) dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder, falls Derartiges nicht vereinbart worden ist, die für den gewöhnlichen Gebrauch oder Handelszwecken festgelegten Anforderungen entsprechen. Sollten erkennbare Mängel entdeckt werden, ist der Käufer verpflichtet, TomTom innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung hierüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Art und des Typs der Beanstandung. Der Käufer ist verpflichtet, TomTom über entdeckte nicht-erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen ab einer solchen Entdeckung, oder jedenfalls innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung, schriftlich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, nach rechtzeitiger Beanstandung, die Produkte zurückzuhalten bis TomTom die Möglichkeit hatte, die Produkte zu prüfen, oder bis TomTom den Käufer informiert, dass TomTom auf sein Prüfungsrecht verzichtet. Die Produkte können nur an TomTom zurückgegeben werden nachdem TomTom seine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat (einschließlich Email) und gemäß den durch TomTom festgelegten Bedingungen. Falls TomTom die Beanstandung für berechtigt befindet, wird TomTom ungeachtet der weiteren gesetzlichen Rechte des Käufers nach eigenem Ermessen die Produkte ersetzen oder eine Gutschrift ausstellen.
8.3 Der Käufer ist zu jeder Zeit verpflichtet, die gelieferten Produkte in gutem und ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Sollte der Käufer dieser Bestimmung nicht entsprechen, erlöschen seine Ersatzansprüche.
Artikel 9 - Gewährleistung
9.1 TomTom gewährleistet, dass die gelieferten Produkte für eine Dauer von 12 Monaten ab Lieferung der geschuldeten Qualität entsprechen, zu deren Bezug der Käufer auf Grundlage des Vertrages berechtigt ist. Zusätzlich gibt TomTom die Gewährleistungen ab, die in der dem Produkt beigefügten Kopie der Gewährleistungsbedingungen aufgeführt sind, die von unserer Internetseite (http://www.tomtom.com) herunter geladen werden können oder auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Alle weiteren Gewährleistungen und Bedingungen, die durch Gesetz eingeräumt werden, werden, soweit dies rechtlich zulässig ist, ausgeschlossen.
9.2 Die von TomTom abgegebene und unter Artikel 9.1 in Bezug genommenen Gewährleistungen erlöschen, falls:
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Der Käufer und/oder Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TomTom die gelieferten Produkte auf irgendeine Weise verändert (einschließlich aber nicht begrenzt auf das Öffnen der Produkte) oder versucht hat, die Produkte zu verändern (einschließlich aber nicht begrenzt auf das Öffnen der Produkte);
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Der Käufer die gelieferten Produkte nicht in angemessener Weise behandelt oder nutzt.
9.3 Sollte kein Gewährleistungsanspruch bestehen, trägt der Käufer sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit der Untersuchung, der Reparatur oder dem Ersatz der Produkte angefallen.
Artikel 10 - Haftung
10.1 Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist TomToms gesamte Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Parteien sind sich einig, dass sich im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vertragstypisch vorhersehbare Schaden auf den vom Käufer gezahlten oder zu zahlenden Nettopreis für das Produkt oder die Produkte, das oder die den Verlust oder Schaden verursacht haben, beschränkt.
10.2 In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.3 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem gesamten Vertrag beschränkt TomToms Haftung der Höhe nach oder schließt diese aus bezüglich Schäden, (i) die von TomTom oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, (ii) die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person entstehen und von TomTom oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, (iii) für die TomTom aufgrund des deutschen Produkthaftungsgesetzes haftet oder (iv) aufgrund des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit.
10.4 Jeder Schadensersatzanspruch muss TomTom innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Datum, an dem der Schaden entstanden ist, mitgeteilt werden. Soweit dies nicht erfolgt, führt dies zum Anspruchsauschluss, es sei denn, die Haftung beruht auf einer vorsätzlichen Handlung, in welchem Fall die gesetzlichen Regelungen gelten.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
11.1 Als höhere Gewalt gelten Umstände, die die Durchführung des Vertrages behindern und die TomTom nicht zuzurechnen sind. Auf jeden Fall umfasst höhere Gewalt:
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die verspätete Lieferung und/oder Lieferstockungen von TomToms Zulieferern;
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unvollständige Lieferungen von TomToms Zulieferern;
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Nichterhalt aller Produkte und/oder Leistungen (Dritter), die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind infolge von Umständen, die TomTom billigerweise nicht zugerechnet werden können, vorausgesetzt dass die Aufwendungen, die für die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, unverhältnismäßig gegenüber dem Interesse des Käufers an der Lieferung sind.
11.2 Während der Dauer höherer Gewalt sind TomToms Pflichten ausgesetzt. Sollt die Dauer, in der TomTom seine Vertragspflichten aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, langer als 90 Kalendertage andauern, sind beide Parteien berechtigt den Vertrag schriftlich zu beenden, ohne dass eine Verpflichtung besteht, irgendeine Entschädigung aus oder in diesem Zusammenhang zahlen zu müssen.
11.3 Falls TomTom bei einem Auftreten höherer Gewalt teilweise seine Pflichten erfüllt hat oder nur teilweise in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen, ist es berechtigt, alle bereits erbrachten Leistungen und in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten dem Käufer getrennt zu berechnen als ob diese Kosten einen separaten Vertrag beträfen.
Artikel 12 - Anpassung bei Teilunwirksamkeit
Falls irgendwelche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht angewendet werden können oder solche Bestimmungen aus welchem Grund auch immer als rechtswidrig, ungültig oder unwirksam erachtet werden sollte, bleibt die Rechtsmäßigkeit, Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Artikels, der die entsprechende Regelung beinhaltet, unberührt, es sei denn das Gesetz schreibt dies vor, und bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und in Kraft.
Artikel 13 - Änderungsbefugnis
TomTom ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen treten ab dem mitgeteilten Wirksamkeitsdatum in Kraft. Falls dieses Wirksamkeitsdatum nicht offiziell bekannt gegeben wurde, treten die den Käufer berührenden Änderungen zu dem Datum in Kraft, an dem er von den Änderungen Kenntnis erhält.
Artikel 14 - Streitigkeiten und Geltendes Recht
Für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dem Vertrag sind in erster Instanz die Gerichte Leipzigs ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.


